Dr. Ralf Schneider / Dr. Juliane Dehn / Dr. Beatrice Jahnhorst / Dr. Nadine Durmazel
Patientenverfügung

Fast jeder möchte gerne selbstbestimmt leben, das gilt insbesondere auch für das Lebensende und die Zeit, in der wir das nicht mehr alleine entscheiden können.

Doch niemand macht sich gerne über diese Zeit Gedanken, jeder hofft, das er im hohen Alter einfach „nicht mehr aufwacht“.

Da dies jedoch nur in den seltensten Fällen geschieht, ist es wichtig eine Patientenverfügung zu verfassen.

Damit haben die engsten Angehörigen es leichter, den  mutmasslichen Willen umzusetzen, wenn man ihn selbst nicht mehr äussern kann.

Im Jahr 2009 gab es eine Gesetzesänderung, hier wurde festgelegt, dass eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Wir beraten Sie kompetent und erstellen mit Ihnen Ihre Patientenverfügung.

Ein Notar kann Sie zu medizinischen Sachverhalten nicht beraten, wohl kann er eine Patientenverfügung erstellen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass auch bei einer bestehenden Patientenverfügung Gesprächsbedarf besteht, insbesondere nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes 2016.

Dies ist keine Leistung der Krankenversicherung, sie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet. Wir erstellen Ihnen gerne eine ungefähre Kostenschätzung.

Die Termine finden ausserhalb der regulären Sprechstunde  nach Vereinbarung statt.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Praxisteam.